

Der Trauerredner erfasst das vergangene Leben in seiner Daseinsgeschichte. Den ihm von den Hinterbleibenden oft ungeordnet erzählten Erinnerungen und Anekdoten gibt er mit eigenen Worten eine Form, die den gestorbenen Menschen noch einmal „greifbar“, „sichtbar“ und „lebendig“ werden lässt.
Der Trauerredner publiziert somit Gedanken, die sensibel Einblick gewähren in persönliche Verhältnisse, eine Würdigung des Gestorbenen darstellen und zum Abschied gesprochen werden. Er unterliegt als Ausarbeitender und Vortragender in der Gestaltung seinen eigenen künstlerischen Ansprüchen.
Der Trauerredner beachtet als „Schwellenhüter“ in der Zeit zwischen dem Eintritt des Todes und der Beisetzung in Zusammenarbeit mit Bestattungsinstitut und Friedhofspersonal sowohl die Bedürfnisse der unmittelbar Hinterbleibenden als auch die des Gestorbenen und der Trauergesellschaft.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, benötigen Trauerredner neben persönlichen auch umfangreiche Kompetenzen im fachspezifischen, sozialen und psychologischen Bereich.